Aufgrund der geänderten Rechtslage durch die im Mai eingeführten EU-Datenschutzrichtlinien möchten wir bitten, die unter dem neuen Menüpunkt „Datenschutz“ eingestellte Stellungnahme zu lesen. Wir danken euch dafür im Voraus.
Alles Neu macht der Mai. Neben irreführenden Regeln der Obrigkeit in Brüssel gab es allerdings auch Erfreuliches in Form einiger Neuzugänge zu vermelden. Bei der diesjährigen Mai-Ausgabe des Alt aber bezahlt kamen 17 Fahrzeugen mit 21 Personen um mit uns die odenwälder Motorkultur zu zelebrieren.
Fast komplett schon im aab-fähigen Alter angekommen: 5er BMWs der Baureihe E39
Auch in Sachen Zweirad war ein Leckerbissen zu gegen. Eine ’73-74er Suzuki T500 K. Die in candy wine red lackierte Maschine der 500 cm³-Klasse verfügt über einen 2-Takt-Motor mit 45 PS Leistung. Fun Fact: Sebastian Vettel wurde im Rahmen des Grossen Preis von Ungarn 2015 auf einer baugleichen Maschine gesehen.
Dieser Mercedes SL der Baureihe W129 wurde von einem Schrottplatz in Südeuropa gerettet.
Die Tatsache das es sich um einen Rechtslenker handelt, macht ihn in Deutschland in Verbindung mit der Lack/Innerraum-Kombination einzigartig.
Trifft man auch nicht häufig im Strassenverkehr an: BMW Cabrio der Baureihe E30.
Der Gesamtzustand ist sehr gut – man muss bedenken das die letzten E30-Cabrios vor 25 Jahren vom Band liefen.
Auch neu dabei Dodge Ram der zweiten Generation als 1500 Extended Cab in freundlichem lebensbejahenden mattschwarz.
Im Gegensatz zum anderen Dodge RAM dieser Baureihe ist dieser mit einem V8-Benziner ausgerüstet.
Die „Einhorn-Mutti“ hatte wieder mal den Ofen fürs AAB angeschmissen und uns einen leckeren Rührkuchen gebacken.
Das nächste Alt aber bezahlt findet am 24.06.2018 um 16.00 Uhr statt
Wir sehen uns!
Schön war’s beim ersten mal 😉
Habt Ihr die Seite auf Facebook wegen der Datenschutzgeschichte entfernt? Finde da lediglich noch den Link zur Website, mehr aber auch nicht.
Bis nächste Woche!
Die Seite ist derzeit inaktiv gestellt. Es hat am 05.06. ein Urteil vom europäischen Gerichtshof gegeben, das den Betreiber einer Facebook-Fan-Seite/Facebook-Gruppe zu gleichen Teilen verantwortlich sieht wie Facebook selbst. Facebook generiert ständig Statistiken aus den Informationen der Leute die mit einer Seite interagieren. Als Betreiber einer Fan-Seite hat man derzeit keine Möglichkeit das zu unterbinden, somit sehen die Richter in Luxemburg darin einen Vorteil, weil man als Betreiber von den Informationen partizipieren kann, um z. B. gezielt Werbung für Events zu machen.
Da das Ganze derzeit noch etwas wachsweich ist, (eine endgültige Bestätigung durch das deutsche Bundesverwaltungsgericht scheint noch auszustehen) haben wir uns entschieden, bis Klarheit geschaffen ist, die Facebook-Seite fürs Erste inaktiv zu stellen um den Abmahnanwälten keinen Grund zu liefern aktiv zu werden.
Sobald sich in der Sache etwas tut, also eine definitive gesetzliche Grundlage geschaffen wird (abgesehen davon ob die nun positiv oder negativ für unsere Facebook-Seite ausfällt) werden wir euch hier darüber informieren.